Bewilligungen
Sonderbewilligungen für Ausnahmefahrzeuge / - transporte
Fahrzeuge, die wegen der Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge, dürfen auf öffentlichen Strassen nur mit einer entsprechenden schriftlichen Sonderbewilligung verkehren (Art. 78 VRV).
Sonntags- und Nachtfahrbewilligungen
Ausnahmen zum Sonntags- und Nachtfahrverbot sind nur zulässig, wenn die Fahrt am Sonntag oder zur Nachtzeit dringend ist, und weder durch organisatorische Massnahmen noch durch die Wahl eines anderen Verkehrsmittels vermieden werden kann (Art. 91 + 92 VRV).
Bewilligungen anfordern
Nachdem wir alle benötigten Unterlagen von Ihnen erhalten haben, erledigen wir für Sie alle notwendigen Bewilligungen.
Die Kosten für die Bewilligungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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